suedkurier.de March 30, 2012 at 03:25AM
... dann für alle konzessionierten Flächen, um 3 Uhr. Ausnahmen: Diese kann das Bürgeramt gewähren, bisherige haben Bestand. Für besondere Tage gelten obligatorisch kürzere Sperrzeiten (nicht für Außengastronomie), etwa an Fasnacht oder auf den 1. Mai.Alles zu diesem Thema ansehen »
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen